Warum brauchen wir ein neues Kältemittel für Klimaanlagen?
Mit der Verordnung NR. 517/2014 (mehr Informationen zur Verordnung) wurde der stufenweise Abbau von CO2 Emissionen durch Kälte- und Klimaanlagen beschlossen. Dies stärkt die Hersteller nach neuen Lösungen zu suchen die wirtschaftlich und umweltverträglich sind. Ab 2025 wird das aktuell verwendete Kältemittel R-410a bei Split-Klimaanlagen mit einer Füllmenge unter 3kg verboten sein.
R-32 - Reduziert den GWP (Global Warming Potential) auf 675
Die chemische Bezeichnung von R-32 ist Diflurmethan. Es wird bereits in in einer Reihe von Kältemitteln eingesetzt. Z.B. auch im aktuellen Standard Kältemittel für Klimaanlagen R-410a zu 50%.
Zusätzlich wird durch den Einsatz von R-32 die benötigte Füllmenge von Kältemittel in Klimaanlagen geringer. Durch diese beiden Faktoren (GWP und Füllmenge) wird die Umweltbelastung gemessen in CO2 Äquivalenten um fast 3/4 gesenkt.
Warum wurde bisher kein R-32 eingesetzt?
R-32 gehört zu der Kategorie der leicht entflammbaren Kältemittel. (Klasse 2L) Bisher wurde wie z.B. bei R-410a 50% R125 beigemischt um die Entflammbarkeit zu unterdrücken. Dadurch wurden die Kältetechnischen Eigenschaften schlechter.
Die Entflammbarkeit hängt von der Konzentration des Kältemittels ab.